F - wie Freiraum

Nutzungbedingungen

Alle Celler Künstler, Musiker, Bands, Kulturvereine, Bildungseinrichtungen und andere, die Kulturangebote machen, können den FREIRAUM kostenfrei nutzen. Die Kulturangebote sollen kostenfrei sein, um möglichst vielen Cellerinnen und Cellern den Besuch zu ermöglichen. Eine Hutspende oder Kostenbeteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Material ist aber möglich. Bei Nutzern gewerblicher Art wird die Miete anteilig weiterberechnet. Die anteilige Mietbeteiligung gilt nur für Nutzer gewerblicher Art, deren Angebote Eintritt oder Gebühren voraussetzen. Insgesamt liegt aber der Fokus auf kostenfreien Angeboten, diese zahlen keine Miete. Nicht mit der Mietbeteiligung gemeint sind zudem Nutzer wie z. B. freiberufliche Künstler, die ihre Angebote durch Fördermittel absichern, das Publikum um eine Hutspende oder Materialbeteiligung bitten oder Werke in Ausstellungen verkaufen.
Vermieter ist der FREIRAUM, vertreten durch Daniel Wunn.
Nutzerinnen und Nutzer sind nachfolgend als „Mieter“ benannt.

  • Nutzungszweck:
    Die Leerstandsimmobilie darf ausschließlich für kulturelle und kreative Zwecke genutzt werden, wie im Konzept in Abschnitt „3. Regeln zur Nutzung“ festgelegt. Die Angebote sollen kostenfrei sein, um möglichst vielen Cellerinnen und Cellern den Besuch zu ermöglichen. Eine Hutspende oder Kostenbeteiligung der Teilnehmer für Material ist aber möglich.
    Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen und keine illegalen oder störenden Aktivitäten durchzuführen. Der Schlüssel zum Leerstand darf nicht an Fremde weitergegeben werden, Ausnahme ist etwa Aufsichtspersonal. Bei Musikveranstaltungen gelten die Vorgaben der TA Lärm. Größere Veranstaltungen müssen bis 22 Uhr beendet sein.
    Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Leerstand z. B. bei Ausstellungen mindestens 15 Stunden pro Woche der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und sorgt für die Aufsicht. Der Leerstand darf nicht ohne Aufsicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Mieter sorgt dafür, dass nicht unnötig Energie verschwendet wird (Schließen von Türen und Fenstern, Licht ausmachen, Heizung runterdrehen).
  • Öffentlichkeitsarbeit:
    Der Mieter verpflichtet sich, die Vermarktung seiner Veranstaltung selber zu organisieren (Werbung, Presse, Flyer, Vernissagen, …). Das Logo der Stadt soll dabei prominent erscheinen, ebenso das FREIRAUM-Logo. Die Logos stehen zum Download unter www.freiraumcelle.de zur Verfügung. In Pressemitteilungen/Berichten sollen sowohl die Stadt als auch der FREIRAUM genannt werden. Bei Bedarf kann die Werbung der einzelnen Anbieter mit dem Kommunikationskonzept von FREIRAUM abgestimmt werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Werbung (z. B. Kachel, Flyer, Plakat) dem Vermieter vorab zur Freigabe zuzuschicken. Der Mieter stellt seine Werbeprodukte dem Vermieter spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn als Datei zur Verfügung und erlaubt die Nutzung auf den Social-Media-Kanälen und auf der Website von FREIRAUM. Bei eigener Pressearbeit wird der Social-Media-Kanal von FREIRAUM verlinkt.
  • Instandhaltung und Reinigung:
    Der Mieter ist für die Instandhaltung und Reinigung der von ihm genutzten Räumlichkeiten verantwortlich. Er verpflichtet sich, die Räume in einem ordentlichen Zustand zu halten und eventuelle Schäden oder Mängel dem Vermieter unverzüglich zu melden. Zur Reinigung gehört: Bei längerdauernden Ausstellungen muss die Toilette mindestens einmal pro Woche gereinigt werden, bei Workshops und anderen einmaligen Veranstaltungen direkt im Anschluss, spätestens aber am nächsten Tag. Zur Reinigung der Toiletten gehört feuchtes Wischen und anschließendes Desinfizieren. Lappen und Desinfektionsmittel müssen vom Mieter mitgebracht werden. Wenn die Küche genutzt wird, muss auch diese im Anschluss gereinigt werden (Geschirr spülen, Spüle auswischen).Bei längerdauernden Ausstellungen muss der Boden einmal pro Woche gereinigt (gefegt oder gesaugt) werden, bei Workshops und anderen einmaligen Veranstaltungen direkt im Anschluss, spätestens aber am nächsten Tag. Farbkleckse und andere Verschmutzungen müssen sofort entfernt werden. Besen und Staubsauger stehen zur Verfügung. Die Reinigung wird vom Vermieter überprüft. Reicht diese nicht aus, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters eine erneute Reinigung veranlassen.
  • Sicherheit und Versicherung:
    Der Mieter ist für die Sicherheit in den Räumlichkeiten verantwortlich. Er verpflichtet sich, alle geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und geeignete Versicherungen für seine Aktivitäten abzuschließen. Bei Schäden kommt er für die Beseitigung auf.
  • Kündigung:
    Beide Parteien haben das Recht, das Mietverhältnis per sofort schriftlich zu kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Mieter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der ggf. anfallenden Mietkosten.
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