FREIRAUM Celle · Informationen zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Redaktionell aktualisiert: 31. Oktober 2026

Die Stadt Celle möchte das Kulturangebot FREIRAUM Celle für möglichst viele Menschen zugänglich machen. Diese Erklärung informiert über den Stand der digitalen Barrierefreiheit der Website, über Bereiche mit weiterem Prüfbedarf und über Kontakt- und Schlichtungsmöglichkeiten.

Inhaltsübersicht (9 Abschnitte)

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für das Internetangebot https://freiraumcelle.de/ der Stadt Celle. Die Website informiert über das Kulturprojekt FREIRAUM Celle, seine Veranstaltungen und die Voraussetzungen zur Nutzung des Kulturraums. Über Onlineformulare können Besucherinnen und Besucher Kontakt aufnehmen und eine Bewerbung um die Nutzung des FREIRAUMs einreichen.

2. Gesetzliche Anforderungen

Als kommunales Internetangebot der Stadt Celle soll diese Website die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) erfüllen. Maßgeblich sind insbesondere §§ 9a und 9b NBGG sowie die technischen Standards nach § 3 NBITVO.

Diese Anforderungen orientieren sich an der Europäischen Norm EN 301 549 und den darin herangezogenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website wurde neu gestaltet. Beim Aufbau wurden unter anderem eine verständliche Navigation, eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur, die Nutzung auf unterschiedlich großen Bildschirmen und gut erkennbare Bedienelemente berücksichtigt.

Eine vollständige, dokumentierte Bewertung der Barrierefreiheit anhand aller maßgeblichen technischen Anforderungen liegt für die neu gestaltete Website derzeit noch nicht vor. Daher kann der Grad der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen noch nicht abschließend eingestuft werden. Nach Abschluss der Bewertung wird diese Erklärung um die festgestellte Einstufung und gegebenenfalls konkret nachgewiesene Barrieren ergänzt.

4. Bereiche mit weiterem Prüfbedarf

Im Rahmen der abschließenden Prüfung müssen insbesondere folgende Bereiche betrachtet werden:

  • Herunterladbare Dokumente: Der angebotene Grundriss und weitere PDF- oder Bilddateien sind möglicherweise nicht mit allen assistiven Technologien vollständig zugänglich.
  • Veranstaltungsbilder und Grafiken: Vorhandene Alternativtexte und Beschreibungen sind auf Verständlichkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
  • Kontakt- und Bewerbungsformulare: Die Tastaturbedienbarkeit aller Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen sowie die Unterstützung durch Bildschirmleseprogramme müssen abschließend geprüft werden.
  • Veranstaltungskalender: Suchfeld, Listen- und Kalenderansichten sowie die Navigation zwischen Veranstaltungen sind auf Bedienbarkeit ohne Maus zu überprüfen.
  • Sicherheits- und Einwilligungsfunktionen: Das Cloudflare-Turnstile-Widget und die CCM19-Einstellungen sind auf Tastaturbedienbarkeit, sichtbaren Fokus und die Nutzbarkeit mit Hilfstechnologien zu überprüfen.

Die genannten Punkte sind Prüfbereiche. Diese Aufzählung ist keine abschließende Liste nachgewiesener Barrieren. Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, werden konkrete Einschränkungen, ihre Gründe und mögliche Alternativen hier beschrieben.

5. Zugängliche Alternativen

Wenn Sie bestimmte Informationen oder Unterlagen nicht barrierefrei abrufen oder die Onlineformulare nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktstelle. Beschreiben Sie möglichst, welche Information oder Funktion Sie benötigen. Die Stadt Celle bemüht sich, Ihnen eine geeignete zugängliche Alternative zur Verfügung zu stellen.

6. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, Hinweise zur Barrierefreiheit geben oder Informationen in einer für Sie zugänglichen Form anfordern möchten, können Sie sich an die Stadt Celle wenden. Hilfreich sind ein Link zur betroffenen Seite und eine kurze Beschreibung des Problems.

Stadt Celle
Am Französischen Garten 1
29221 Celle

E-Mail: web@celle.de
Telefon: 05141 12-0

Sie können über diesen Kontakt auch Gründe für nicht barrierefrei zugängliche Inhalte erfragen. Die Stadt Celle beantwortet Mitteilungen und Anfragen nach § 9b Abs. 4 NBGG innerhalb eines Monats.

7. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder keine geeignete Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG bei der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Postfach 141
30001 Hannover

Telefon: 0511 120-4037
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Weitere Informationen: Schlichtungsverfahren in Niedersachsen

8. Erstellung und Bewertungsmethode

Die Erklärung wurde ursprünglich am 13. Oktober 2026 erstellt und am 31. Oktober 2026 redaktionell aktualisiert.

Grundlage ist eine vorläufige Selbstbewertung im Rahmen der Neugestaltung des Internetangebots. Sie berücksichtigt insbesondere Aufbau, Darstellung und die bisher durchgeführten Funktionskontrollen. Eine vollständige Prüfung nach EN 301 549 beziehungsweise den maßgeblichen WCAG-Erfolgskriterien ist noch ausstehend.

9. Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wird nach einer umfassenderen Bewertung der Website und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert, mindestens jedoch einmal jährlich. Neue Erkenntnisse zu bestehenden Barrieren und zu möglichen barrierefreien Alternativen werden dabei berücksichtigt.